AIXKONT Hausverwaltung

 

Im Rahmen der Verwaltung nach dem Wohnungs-eigentumsgesetz WEG führen wir für die Eigentümergemeinschaften eine fachkompetente und ordnungsgemäße Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der § 27 u. § 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch. Zu unserem Betreuungsaufwand zählen u. a.:
 

regelmäßige Objektbegehung und Durchführung von Abstimmungsgespräche mit dem Beirat
 
kurzfristige, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
 
Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
 
Überwachung der lfd. Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan
 
Konsequentes Mahnwesen
 
Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden EDV-Anlage
 
Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen bei Erstellung der Hausgeldabrechnungen, so dass die Eigentümer in die Lage versetzt werden, auch gegenüber Ihren Mietern problemlos abzurechnen
 
Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten Treuhandkonten
 
Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
 
Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung