AIXKONT Hausverwaltung
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Im Rahmen der
Verwaltung nach dem Wohnungs-eigentumsgesetz WEG führen wir für die
Eigentümergemeinschaften eine fachkompetente und ordnungsgemäße
Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der § 27 u.
§ 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung nebst
Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der
Eigentümerversammlung durch. Zu unserem Betreuungsaufwand zählen u. a.: |
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regelmäßige Objektbegehung und Durchführung von Abstimmungsgespräche mit
dem Beirat |
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kurzfristige, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe von
Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen |
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Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem
Beistand |
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Überwachung
der lfd. Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan |
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Konsequentes Mahnwesen |
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Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und
Wirtschaftspläne mit eigener, dem neuesten Stand der Technik
entsprechenden EDV-Anlage |
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Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen bei Erstellung der
Hausgeldabrechnungen, so dass die Eigentümer in die Lage versetzt
werden, auch gegenüber Ihren Mietern problemlos abzurechnen |
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Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten
Treuhandkonten |
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Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und
anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer |
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Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung |